Allgemeine Informationen

Lärmschutz
Lärm – eine große Belastung unserer Zeit.
Seine Auswirkungen reichen von der physischen und psychischen Beeinträchtigung bis hin zu massiven gesundheitlichen Schädigungen und dadurch auch zur Leistungsminderung. Lärm gehört aber auch zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz und kann unter Umständen auch die Ursache für Fehlerquellen sein.

Oft wird das Tragen von Gehörschutz unterlassen und/oder als nicht wichtig angesehen, weil sich die Gefahr des Hörverlustes eben nicht so unmittelbar wie andere Gefahren zeigt. Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich langsam und wird am Anfang kaum wahrgenommen. Der Schaden ist jedoch umso gravierender - ein Hörgerät hilft nur in seltenen Fällen. Wenn jemand den Lärm nicht mehr so stark wahrnimmt, kann dies bereits das erste Anzeichen einer Schwerhörigkeit sein. Und ab da helfen keine Therapie, keine Medikamente, keine Operation mehr: Lärm-Schwerhörigkeit kann nicht geheilt und nie mehr gebessert werden.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06. März 2007 wurden zwei EG-Richtlinien zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen in nationales Recht umgesetzt. Zum Lärmschutz ergeben sich damit gegenüber der alten Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" um 5 dB(A) niedrigere Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen. Lärmbereiche sind z. B. schon ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) zu kennzeichnen. Beschäftigte müssen hier Gehörschutzmittel tragen und ihr Gehör ist durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen zu überwachen. Übersteigt die Lärmbelastung 85 dB(A), muss der Unternehmer ein Lärmminderungsprogramm ausarbeiten und durchführen.


Setzt man an der eigentlichen Lärmquelle direkt an, ist die Lärmminderung am effektivsten. Deshalb sollten neue Maschinen schon in „leiser Ausführung“ angeschafft werden und beim Arbeiten beispielsweise auf den Einsatz von Lärm geminderten Druckluftdüsen oder Fächerschleifscheiben und Lärm reduzierten Kreissägeblättern zurückgegriffen werden.

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